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Verlängerung der fechtspezifischen C-Trainerlizenz

Aktuelle Meldung zur C-Trainerverlängerung (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Aktuelle Meldung zur C-Trainerverlängerung

Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen richten sich ausschließlich an die Verlängerung der Lizenzen “DOSB Trainer C Breiten-/Leistungssport, Sportart: Fechten” vor Ablauf der Gültigkeit.

 

Für die Verlängerung der DOSB C-Trainerlizenzen werden 15 LE (UE) benötigt.

 

Dabei muss eine Leistungssportlizenz alle 2 Jahre, eine Breitensportlizenz alle 4 Jahre verlängert werden.

 

Für beide Lizenzarten können verschiedene Angebote sowohl des BFV als auch außerhalb des BFV (im Wesentlichen beim BLSV oder Erste-Hilfe-Kurse) genutzt werden:

 

Dabei ist zu beachten, dass mindestens 50% (8 LE) über den BFV bezogen werden müssen. Die anderen 7 LE können entweder beim BFV oder bei einem anderen Anbieter absolviert werden.

 

Maßnahmen des BFV (jeweils 8LE):

  • “klassische” Verlängerungsmodule, Ausschreibungen siehe Ophardt, meist parallel zu den Ausbildungslehrgängen des C-Trainers

https://fencing.ophardt.online/de/invitation/view/31544/html 
(im Rahmen C-Trainer Modul 3.1;   29.03.2025 in Oberhaching)

https://fencing.ophardt.online/de/invitation/view/31549/html 
(im Rahmen C-Trainer Modul 4;   07.12.2025 in Oberhaching)

  • Jährlicher Trainertag, 2025: 20. Juli 2025, Regensburg


Beispiele für Maßnahmen außerhalb des BFV (Nachweis über Teilnahme erforderlich):

  • Erste-Hilfe-Kurs (9UE Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer oder Führerschein – entsprechen 7 anrechenbare LE/UE)

  • BLSV-Veranstaltungen zu verschiedenen Themen: 

QualiNet BLSV, Termine unter https://www.blsv-qualinet.de/uebungsleiterfortbildungen.html

 

 

Bei Unklarheiten bzgl. anrechenbarer Maßnahmen immer gerne vorher Rücksprache mit dem BFV halten.

 

Lizenz wurde nicht rechtzeitig verlängert:

 

Bei Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, müssen 15LE absolviert werden. Die Lizenz wird dann ab ihrem Ablaufdatum verlängert. 

 

Ist eine Lizenz bereits mindestens ein Jahr ungültig, ohne dass die notwendigen Fortbildungsstunden zur Verlängerung absolviert wurden, sind je nach Länge der Überschreitung ihres Ablaufdatums folgende Leistungen zu erbringen, um wieder eine gültige Lizenz zu erhalten:

 

a. Lizenz ist mind. 1 Jahr und höchstens 4 Jahre ungültig:  Es muss eine Teilnahme mit mind. 17 LE an einer Ausbildungsmaßnahme nachgewiesen werden, ausgenommen Vorstufenqualifikation bzw. Basisqualifizierung.  

 

b. Lizenz ist länger als 4 Jahre und bis zu 8 Jahre ungültig:  Es muss an zwei Modulen der Ausbildung der gleichen Lizenzstufe teilgenommen werden. In begründeten Einzelfällen kann der Ausschuss für Lehrwesen abweichende Regeln formulieren.

 

c.  Lizenz ist länger als 8 Jahre ungültig:  Es muss an der Ausbildung der gleichen Lizenzstufe (1. Lizenzstufe: ohne Vorstufen- und Basisqualifizierung) teilgenommen werden.