Neuregelung zur Hinterlegung des Ehrenkodex für DFB-Lehrmaßnahmen ab 2026
Der Lehrausschuss des Deutschen Fechter-Bundes führt ab 2026 den Ehrenkodex für alle von ihm angebotenen Lehrmaßnahmen als Voraussetzung ein.
Die Organisation und Durchführung der Lehrmaßnahmen, die von den Landesfachverbänden durchgeführt werden, verbleibt weiterhin in deren Zuständigkeit.
Alle Personen, die sich zu einer Lehrmaßnahme des Lehrausschusses anmelden möchten, müssen zuvor den unterzeichneten Ehrenkodex in Ophardt hochladen.
Hierzu wurde im Bereich „Funktionsträger-Dokumente“ das Feld „Ehrenkodex“ eingerichtet.
Der Ehrenkodex kann ausschließlich über dieses Feld hochgeladen werden. An anderen Stellen im Profil abgelegte Dokumente können systemseitig nicht berücksichtigt werden. Ohne ein dort hinterlegtes und freigegebenes Dokument ist eine Anmeldung zu Lehrmaßnahmen des Lehrausschusses nicht möglich.
Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der schrittweisen Umsetzung der Vorgaben des DOSB zur Prävention sexualisierter Gewalt (PSG).
Hintergrund dieser Maßnahme ist die bislang uneinheitliche Dokumentation des Ehrenkodex im Rahmen der C-Trainer-Lehrmaßnahmen auf Ebene der Landesfachverbände. Mit der neuen Regelung stellt der DFB sicher, dass spätestens beim Eintritt in die DFB-Lehrmaßnahmen ab Lizenzstufe B ein zentral geprüfter und nachvollziehbarer Nachweis vorliegt.
Eine zeitliche Befristung des Ehrenkodex besteht nicht. Er bleibt ab dem Zeitpunkt der Unterschrift gültig, bis er in Ophardt gelöscht oder widerrufen wird. Er liegt in deutscher Sprache vor, da das deutsche Lizenzsystem auf einer einheitlichen Sprachgrundlage basiert und so eine klare Kommunikation sowie ein gemeinsames Verständnis der Inhalte gewährleistet werden.
Den Ehrenkodex findet ihr HIER.

