Ganztagesbetreuung an Schulen
Warum kommt das Thema Ganztagesbetreuung an Schulen plötzlich in den Fokus?
Mit dem neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der schrittweise bundesweit eingeführt wird, stehen Schulen und Vereine vor neuen Herausforderungen und Chancen. Das Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG) sowie die Regelungen im Achten Sozialgesetzbuch definieren klare Rahmenbedingungen für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27. Diese Entwicklung birgt auch für den Fechtsport spannende Möglichkeiten und eröffnet neue Wege der Förderung und Integration in den Schulalltag.
Das Resümee der BLSV-Infoveranstaltung, vom 17. September 2024:
Die aktuellen Konzepte und Umsetzungen zur Ganztagsbetreuung variieren stark und hängen maßgeblich von den lokalen Gegebenheiten ab, wie zum Beispiel der Vereinsstruktur oder der Höhe der kommunalen Förderung. Für Vereine stellt dies eine Herausforderung dar, gleichzeitig aber auch eine Chance, sich individuell einzubringen. Eine zentrale BLSV-Empfehlung ist, gezielt Lehramtsstudent*innen als Übungsleiter*innen anzuwerben. Diese sind durch ihre zeitliche Flexibilität ideal für die Betreuung und sportliche Förderung im Ganztagskontext geeignet. So können Vereine ihre Angebote in den schulischen Alltag integrieren.
Die BLSV-Präsentation zur Ganztagesbetreuung, mit allen Kontaktdaten zum Thema, sowie die aktuelle Förderung von Ganztagsangeboten findet ihr weiter unten als Download.
Zusätzlich zwei konkrete Beispiele zur Umsetzung von Vereinen: SV Schwaig und ATV Frankonia. Diese stehen auch zum Download bereit.